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PRIVAT VERSICHERTE


Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine angemessene und notwendige Diagnostik und Therapie. Es gibt jedoch einige private Krankenkassen und Tarife, die nicht alles erstatten oder andere Einschränkungen vorsehen.


GESETZLICH VERSICHERTE

Wir sind keine vertragsärztliche Praxis der Krankenversicherung. D.h. Sie dürfen sich selbstverständlich bei uns behandeln lassen, Ihre Krankenkasse ist jedoch nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Aus diesem Grund erhalten Sie auch die Behandlungsrechnung direkt von uns.

Es gibt jedoch gesetzliche Krankenkassen, die Kosten im Einzelfall ganz oder teilweise übernehmen. Hierzu müssen Sie sich mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abstimmen.



SELBSTZAHLER

Gelegentlich entschließen sich Patienten, die Kosten einer der Behandlung selbst zu tragen. In diesem Fall wird für Sie ein individueller Kostenvoranschlag erstellt. Das Honorar für unsere Leistungen richtet sich dabei nach den Vorgaben der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte.